Zwei flinke Boxer jagen die quirlige Eva und ihren Mops durch Sylt. Franz jagt im komplett verwahrlosten Taxi quer durch Bayern. Zwölf Boxkämpfer jagen Viktor quer über den großen...
Tannhausen Aktuell
Wissenswertes für Eigentümer im Sanierungsgebiet "Ortsmitte" in Tannhausen
icon.crdate10.06.2020
Die Sanierung - eine Chance für Sie!
Die Sanierung und Modernisierung privater Wohngebäude ist ein wesentliches Ziel der städtebaulichen Erneuerung. Damit haben Sie als Eigentümer die Chance, die Wohnqualität in Ihrem Gebäude deutlich zu verbessern und den Werterhalt Ihres Gebäudes zu sichern.
Die Gemeinde Tannhausen ist vom Bund und vom Land Baden-Württemberg in das Sanierungsprogramm für Kleinere Städte und Gemeinden aufgenommen worden. Das Sanierungsgebiet hat der Gemeinderat förmlich festgelegt. Damit stehen städtebauliche Fördermittel für die Erneuerung der Ortsmitte zur Verfügung. Die Fördermöglichkeiten gelten für alle Gebäude, die sich im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet befinden.
Sanierungsmöglichkeiten
Abbruch und Freilegung
Wenn ein Gebäude aus städtebaulichen oder wirtschaftlichen Gründen nicht erhalten werden kann, ist für den Abbruch eine Kostenerstattung möglich. Die Förderung ist in der Regel mit der Bedingung verbunden, im Anschluss einen entsprechenden Neubau zu errichten.
Modernisierung und Instandsetzung
Mit der Modernisierung von privaten Gebäuden sollen bauliche Mängel dauerhaft beseitigt und die Nutzung der Wohnung oder des Gewerbes nachhaltig verbessert werden. Im Mittelpunkt steht die umfassende Modernisierung und Instandsetzung. Zuschussfähig können aber auch punktuelle Maßnahmen sein, wenn durch vorherige Modernisierungen das Gebäude ansonsten modernen Wohnverhältnissen entspricht.
Fördervoraussetzungen
- Das Gebäude befindet sich im Sanierungsgebiet.
- Die Maßnahme ist wirtschaftlich vertretbar und entspricht den Zielen des Neuordnungskonzeptes.
- Der Gebrauchswert des Gebäudes wird nachhaltig erhöht.
- Nach Abschluss der Maßnahme entspricht die Funktion des Gebäudes den heutigen Erfordernissen.
- Das Gebäude fügt sich nach Abschluss der Maßnahmen in das Ortsbild ein. Hierbei sind entsprechenden Gestaltungsgrundsätze zu beachten.
Was wird nicht gefördert?
- Maßnahmen, die ohne Vertrag begonnen wurden
- Maßnahmen, die nicht vertragskonform durchgeführt oder nicht vereinbart wurden
- Reine Instandhaltungsmaßnahmen („Schönheitsreparaturen“)
- Maßnahmen, die über den Standard hinausgehen
Förderfähige Maßnahmen
Baumaßnahmen, die zur Verbesserung der Wohnverhältnisse führen und deshalb auch gefördert werden können, sind beispielsweise:
- Verbesserung der Wärmedämmung an Außenwänden, Decken und Dach,
- Erneuerung des Außenputzes, des Daches und der Dachentwässerung,
- Austausch von alten Fenstern und Türen,
- Einbau einer neuen Heizungsanlage oder Warmwasserbereitung,
- Verbesserung der Sanitärbereiche, z.B. auch alten- oder behindertengerechter Ausbau,
- Erneuerung der Installationen im Gebäude (Elektro, Wasser etc.),
- Veränderungen der Raumnutzung, der Größe und der Orientierung von Räumen,
- Notwendige und sinnvolle Erweiterungen der Nutzfläche durch Ausbau oder kleinere Anbauten, Treppenhäuser etc,
- Schaffung von Wohnungsabschlüssen.
Finanzierung
Was muss ich wissen?
- Die Finanzierung des Vorhabens muss durch den Eigentümer sichergestellt werden.
- In der Sanierungsvereinbarung werden der Umfang und die Ausführung sowie die Förderung der Maßnahme geregelt.
- Die Maßnahme ist zügig durchzuführen. Je nach Umfang der Maßnahme kann der Durchführungszeitraum 1-2 Jahre betragen.
- Die Verfügbarkeit der Fördermittel ist begrenzt. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung einer Maßnahme besteht deshalb nicht.
Wie hoch sind die Zuschüsse?
- Die Gemeinde Tannhausen hat für die Förderung privater Modernisierungsmaßnahmen einen Fördersatz von 30 %der Baukosten beschlossen. Außerdem ist für die Bezuschussung eine Obergrenze von 40.000 € pro Gebäude festgelegt worden.
- Für städtebaulich bedeutsame Gebäude (z.B. Denkmalschutz) kommen eine Erhöhung des Fördersatzes und eine Aufhebung der Obergrenze in Betracht.
- Bei Abbruch und Freilegung ist eine Erstattung der Abbruchkosten möglich. Dabei gilt auch eine Obergrenze von 40.000 € pro Grundstück. Für städtebaulich bedeutsame Maßnahme kommt eine Aufhebung der Obergrenze in Betracht.
Bitte unbedingt beachten
Vor Beginn der Maßnahme muss zwischen Gemeinde, Eigentümer und STEG eine schriftliche Vereinbarung abgeschlossen werden.
Information und Beratung
Die Gemeinde Tannhausen hat die STEG Stadtentwicklung GmbH in Stuttgart mit der Betreuung der Sanierungsmaßnahme beauftragt. Sie wird im Auftrag der Gemeinde auch die Beratung und Betreuung der privaten Erneuerungs-/ und Ordnungsmaßnahmen vornehmen. Die Beratung erfolgt kostenlos und unverbindlich.
Ihre Ansprechpartner
Gemeinde Tannhausen
Bgm Manfred Haase
Hauptstraße 54
73497 Tannhausen
Telefon: 07964/9000-0
gemeinde@tannhausen.de
die STEG Stadtentwicklung GmbH
Herr Martin Keller
Olgastraße 54
70182 Stuttgart
martin.keller@steg.de
Telefon: 0711 / 21068-139
www.steg.de