Tannhausen Aktuell: Gemeinde Tannhausen

Direktzum Inhalt springen,zur Suchseite,zum Inhaltsverzeichnis,zur Barrierefreiheitserklärung,eine Barriere melden,

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Tannhausen
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Medienbanner Wiedergabe oder Pausezustand

Dies ist ein technisches Cookie und dient dazu, Ihre Präferenz bezüglich der automatischen Wiedergabe von wechselnden Bildern oder Videos zu respektieren./p>

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Tannhausen
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_imagebanner
  • hwbanner_cookie_banner_playstate
MitarbeiterÖffnungszeitenGrußwortGeschichteGewerbeGrillplätze
Dummy
Highlight Header stellt Events in Tannhausen vor

Zwei flinke Boxer jagen die quirlige Eva und ihren Mops durch Sylt. Franz jagt im komplett verwahrlosten Taxi quer durch Bayern. Zwölf Boxkämpfer jagen Viktor quer über den großen...

Anzeigen
Blick auf Kirchturm
VeranstaltungenNeuigkeiten

Tannhausen Aktuell

Sie wollen heiraten?

icon.crdate15.03.2018

Informationen Ihres Standesamts - Anmeldung der Eheschließung

Informationen Ihres Standesamts

Anmeldung zur Eheschließung

Vor einer Eheschließung muss grundsätzlich eine Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen, die sogenannte „Anmeldung der Eheschließung“ erfolgen. Zuständig hierfür ist das Standesamt, in dessen Bezirk einer der Verlobten seinen Haupt- oder Nebenwohnsitz hat. Hiervon zu unterscheiden ist der Ort der standesamtlichen Trauung. Grundsätzlich kann die Ehe auf jedem Standesamt in Deutschland geschlossen werden.

Eine Anmeldung kann frühestens 6 Monate vor dem beabsichtigten Eheschließungstermin erfolgen und wird normalerweise durch persönliche Vorsprache auf dem Standesamt vorgenommen.

Die Anmeldung zur Eheschließung erfordert erfahrungsgemäß etwas Zeit, um die Unterlagen zu prüfen sowie die erforderlichen Erklärungen vorzunehmen. Bitte haben Sie daher Verständnis, dass wir Ihre Anmeldung zur Eheschließung nach erster persönlicher Vorsprache nur nach Terminvereinbarungaufnehmen können. Gerne können Sie uns vorab auch telefonisch kontaktieren um einen Termin zu vereinbaren oder eine Auskunft bezüglich der benötigten Unterlagen zu erhalten (Frau Geis Tel.: 07964 9000-10)

Folgende Unterlagen werden benötigt:

Sie sind beide volljährig, ledig, kinderlos und deutsche Staatsangehörige

Dann benötigen Sie folgende Unterlagen:

  •  Eine neu ausgestellte beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister                     Diese Unterlagen erhalten Sie beim Standesamt des Geburtsorts.
  •  Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde jedes Wohnsitzes                                 Diese Bescheinigung besorgen Sie bitte beim Einwohnermeldeamt. Sofern Sie in der Gemeinde   Tannhausen wohnhaft sind, entfällt diese Bescheinigung.
  •  Gültiger Personalausweis oder Reisepass
 

Sie haben ein gemeinsames Kind/gemeinsame Kinder

Sie benötigen zusätzlich:

  • Eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister oder Geburtsurkunde (erhältlich beim Geburtsstandesamt)
  • Nachweis über evtl. Vaterschaftsanerkennung/Sorgeerklärung
  • Nachweis über evtl. Namenserteilung

Sie/Ihr Partner waren/war bereits einmal verheiratet

Sie benötigen zusätzlich:

  • Eheurkunde der letzten Ehe mit Auflösungsvermerk sowie einen urkundlichen Nachweis überdie Auflösung der Ehe (z.B. Scheidungsurteil; Sterbeurkunde des früheren Ehegatten).

 

Sie besitzen eine ausländische Staatsangehörigkeit

Bevor eine Ehe geschlossen werden kann, sind leider sehr viele rechtliche Fragen zu klären und eine Menge Papiere zu besorgen. Bei der Prüfung der sogenannten Ehefähigkeit (im Rechtssinne) von ausländischen Verlobten hat der Standesbeamte zusätzlich zu prüfen, ob sich aus dem jeweiligen Heimatrecht des ausländischen Partners nicht eventuell gesetzliche Ehehindernisse ergeben. Durch diese Prüfung soll auch vermieden werden, dass die in der Bundesrepublik geschlossene Ehe später im Heimatstaat der/des Verlobten möglicherweise nicht anerkannt wird.

Ausländische Staatsangehörige benötigen zum Beispiel in der Regel ein Ehefähigkeitszeugnis(ein Zeugnis der zuständigen Behörde Ihres Heimatstaates, dass der Eheschließung nach dem Recht dieses Staates kein Ehehindernis entgegensteht). Informationen über die erforderlichen Unterlagen sollten rechtzeitig eingeholt werden.

Ihr Standesamt